Baufinanzierung trotz Zwangsversteigerung
Eine Baufinanzierung trotz Zwangsversteigerung ist nicht unmöglich. 100 % vom Gerichtsgutachten und zusätzlich noch 30.000 Euro können wir Ihnen vermitteln.
Es ist unter Umständen kein Problem wenn Sie sich innerhalb einer Zwangsversteigerung befinden. Hier können wir Ihnen helfen. Allerdings benötigen Sie hier eine ausreichende Bonität und die Ablösesumme darf nicht über die 100% vom Gerichtsgutachten, sowie den weiteren 30.000 Euro die wir Ihnen anbieten können, übersteigen.
Es ist nicht so einfach, wenn Sie eine Abgabe / Nichtabgabe der Vermögensauskunft in der Schufa stehen haben, eine Ablösesumme zu bekommen. Versuchen Sie diese über den Gerichtsvollzieher zu bekommen. Sollten es mehrere Abgaben sein, so werden Sie unter Umständen auch mehrere Gerichtsvollzieher anrufen /besuchen müssen. Dies ist zeitaufwendig. Wir sind zwar schnell und auch die Bank, aber auch das kostet Zeit. Je früher Sie uns kontaktieren desto schneller können Sie ruhig schlafen.
Bedingungen
- Gewerbeanteil nur bis 30% vom Wert des Objektes
- Bis zum 86 Lebensjahr sind Finanzierungen vermittelbar
- Max. 4-Familienhaus – mind. eine Wohnung davon selbst genutzt.
- Sie sind Angestellter, Arbeiter, Beamter, Rentner, Pensionär oder Soldat
- Mindestens 6 Monate beim jetzigen Arbeitgeber beschäftigt
- Ein bestehendes Wohnrecht muss zurücktreten
- Ihr Arbeitsverhältnis ist unbefristet und die Probezeit beendet – Ausnahme – Sie sind Arzt/Ärztin
- Spesen zählen zu 75%
- Unterhalt zählt zu 50% bis zum 14 Lebensjahr
Wir benötigen in der Regel folgende Unterlagen
- Grundbuchauszug – NEU
- Flurkarte/Lageplan
- Grundrisse inkl. m² Berechnung
- Fotos vom Objekt
- Baubeschreibung
- Teilungserklärung – nur bei einer Eigentumswohnung
- Selbstauskunft
- Ausweiskopie
- die letzten drei Lohnabrechnungen sowie die letzte Dezember Abrechnung
- Rentennachweis
- Kopie Arbeitsvertrag
- Ablösesummen schriftlich (wenn es geht per PDF)
- Girokontoauszüge der letzten 5 Wochen von allen bestehenden Konten
- Mietverträge – falls es welche gibt
- Letzter Kreditkartenauszug – falls Sie Kreditkarten haben
- Unterhalt Einnahme/Ausgabe – falls es Kinder gibt
- Beamtenurkunde – falls Sie Beamter sind
- Krankenversicherungsnachweis bei Beamten
- Bei Abgabe / Nichtabgabe der Vermögensauskunft benötigen wir die Ablösesumme immer mit der Verfahrensnummer und dem Aktenzeichen
Weitere Unterlagen werden bei Bedarf angefordert.
Wir können keine Genehmigung bekommen, wenn nicht alle Unterlagen komplett vorliegen. Wir sind bei der Anforderung sehr genau. Heutzutage setzt immer der Computer die Zinsen und damit auch die Ratenzahlungen fest. Im Vorfeld kann man deshalb nur ungefähre Ratenangaben / Zinsangaben machen. Die Zinssätze sind hier erhöht.