Nachrangfinanzierung bis 65.000 EUR mit Grundbucheintrag
Es wird bei dieser Finanzierungsart nicht auf den Wert des Objektes geschaut. Diese Finanzierungsart ist nur auf das Einkommen abgestellt. Es ist ein einfaches Verfahren. Ein negatives oder nicht ausreichendes Scoring ist hier kein Problem. Die Schufaauskunft muss aber i.O. sein.
Verwendungsmöglichkeiten
- Für Erbauseinandersetzung
- Für Sanierungen
- Für Umschuldung teurer Konsumentendarlehen
- Für Steuerschulden
- Für Familienhilfe
- Für Auszahlung des Ex Partners
- Zur freien Verwendung
- Für Kaufnebenkosten
- Für einen zusätzlichen Kauf
- Für Umbau, Anbau
- Für Modernisierung
- Für Kapitalbeschaffung
Bedingungen bei dieser Nachrangfinanzierung
- Gewerbeanteil nur bis 30% vom Wert des Objektes
- Bis zum 86 Lebensjahr sind Finanzierungen vermittelbar
- Max. 4-Familienhaus – min. eine Wohnung davon selbst genutzt.
- Sie sind Angestellter, Arbeiter, Beamter, Rentner, Pensionär oder Soldat
- Mindestens 6 Monate beim jetzigen Arbeitgeber beschäftigt
- Ein bestehendes Wohnrecht muss zurücktreten
- Ihr Arbeitsverhältnis ist unbefristet und die Probezeit beendet – Ausnahme – Sie sind Arzt / Ärztin
- Spesen zählen zu 75%
- Unterhaltseinnahmen zählen zu 50% bis zum 14 Lebensjahr
Wir benötigen in der Regel folgende Unterlagen
- Grundbuchauszug – NEU
- Flurkarte/Lageplan
- Grundrisse inkl. m² Berechnung
- Fotos vom Objekt
- Baubeschreibung
- Teilungserklärung – nur bei einer Eigentumswohnung
- Selbstauskunft
- Ausweiskopie
- die letzten drei Lohnabrechnungen sowie die letzte Dezember Abrechnung
- Rentennachweis
- Kopie Arbeitsvertrag
- Ablösesummen schriftlich (wenn es geht per PDF)
- Mietverträge – falls es welche gibt
- Letzter Kreditkartenauszug – falls Sie Kreditkarten haben
- Unterhalt Einnahme/Ausgabe – falls es Kinder gibt
- Beamtenurkunde – falls Sie Beamter sind
- Krankenversicherungsnachweis bei Beamten
Weitere Unterlagen werden bei Bedarf angefordert.
Wir können bei einer Nachrangfinanzierung keine Genehmigung bekommen, wenn nicht alle Unterlagen komplett vorliegen. Wir sind bei der Anforderung sehr genau. Heutzutage setzt immer der Computer die Zinsen und damit auch die Ratenzahlungen fest. Im Vorfeld kann man deshalb nur ungefähre Ratenangaben / Zinsangaben machen. Die Zinssätze liegen aber im normalen Bereich. Mindestens 2% Tilgung ist ein Muss – abhängig vom Alter.